3.2 Schrumpfungskriterium

Das Schrumpfungskriterium ermittelt aus den in vielen Zeitschritten errechneten Temperaturverteilungen einen Zeitpunkt, zu dem sich in einem Teilbereich des Gußteils erstmals ein nicht nachspeisbares Gebiet gebildet hat. Ausgehend von zusammenhängenden Elementen, deren Temperatur über Solidustemperatur liegt, werden dann - über einen Vergleich mit Materialeigenschaft und Temperatur angrenzender Elemente - eingeschlossene schmelzflüssige Gebiete aufgesucht. Ensteht zu einem Zeitpunkt t0 ein nicht mehr nachspeisbares Gebiet G, so lassen sich Ausmaß und weiterer Erstarrungsverlauf von G vom Zeitpunkt t0 bis zur Abkühlung auf Raumtemperatur durch folgende Qualitätszahlen kennzeichnen:


Schrumpfungskriterium: in dem umrandetetn Bereich werden nicht mehr nachspeisbare Gebiete detektiert

Simulation A: nach 80 Zeiteinheiten erstes Auftreten eines nicht nachspeisbaren Gebietes

Simulation B: nach 40 Zeiteinheiten erstes Auftreten eines nicht nachspeisbaren Gebietes
Abbildung 6: Zeitpunkt, Lage und Ausmaß nicht mehr nachspeisbarer, aber noch Schmelze enthaltender Gebiete für die Simulationen A und B beim Schrunpfungskriterium

Abbildung 6 zeigt zunächst den hier durch das Schrumpfungskriterium untersuchten Bereich und - in den weiteren Bildern - für Simulation A bzw.für Simulation B die nicht mehr nachspeisbaren Gebiete innerhalb dieses Bereiches zum Zeitpunkt ihres Auftretens. In Tabelle 1 sind für beide Simulationen die errechneten Qualitätszahlen gegenübergestellt.

Qualitätsmerkmal Simulation A Simulation B Qualitätsmerkmal Simulation A Simulation B
abs. Volumen 0.026 0.163 Monotomie Pfad 1 0.361 0.517
abs. Schrumpfung 0.069 0.082 Monotomie Pfad 2 0.545 0.935
rel. Schrumpfung 0.210 0.337 Monotomie Pfad 3 0.609 0.770
Tabelle 1: Mit Längspfad- und Schrumpfungskriterium berechnete Qualitätszahlen für zwei exemplarisch durchgeführte Erstarrungssimulationen.